Eintragung im Grundbuch trotz Insolvenz?

Am 14. November 2024 entschied der Oberste Gerichtshof (OGH) im Fall 5 Ob 64/24h über die Frage, unter welchen Voraussetzungen eine Einverleibung eines Eigentumsrechts auch dann noch möglich ist, wenn bereits ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Veräußerers eingeleitet wurde.

Die Käuferin hatte mittels notariell beglaubigten Kaufvertrags Anteile an einer Liegenschaft erworben und in weiterer Folge die grundbücherliche Eintragung ihres Eigentumsrechts beantragt. Kurz nach der Vertragsunterzeichnung wurde über das Vermögen des Verkäufers ein Schuldenregulierungsverfahren eröffnet. Während das Erstgericht dem Antrag auf Einverleibung stattgab, entschied das Rekursgericht – auf Antrag des Masseverwalters – gegenteilig und wies das Begehren ab. Gegen diese Entscheidung erhob die Erwerberin Revisionsrekurs.

Der OGH stellte klar, dass eine Rangordnung gemäß § 56 Abs 3 GBG auch bei nachfolgender Insolvenzeröffnung aufrechterhalten bleibt, sofern der Kaufvertrag bereits vor Insolvenzeröffnung vom späteren Schuldner notariell oder gerichtlich beglaubigt unterzeichnet worden ist. Da diese Voraussetzung im vorliegenden Fall erfüllt war, stand der grundbücherlichen Einverleibung nichts im Weg.

 

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