EuGH-Entscheidung: Gleichgeschlechtliche Ehe muss zur Wahrung der EU-Freizügigkeit anerkannt werden

Der Europäische Gerichtshof hat Ende November 2025 ein wichtiges Urteil gefällt, das die Rechte von EU-Bürgerinnen und -Bürgern stärkt, die in einem anderen Mitgliedstaat leben und dort eine gleichgeschlechtliche Ehe geschlossen haben.

Worum ging es?

Ein gleichgeschlechtliches Paar hatte in Deutschland geheiratet. Als die beiden nach Polen zurückkehrten, wollte die polnische Behörde die Ehe jedoch nicht ins Personenstandsregister eintragen – mit dem Hinweis, dass nach polnischem Recht nur Mann und Frau heiraten können.

Der Fall landete schließlich vor dem EuGH.

Was hat der EuGH entschieden?

Der Gerichtshof stellte klar:

  • Mitgliedstaaten müssen das Recht auf Freizügigkeit respektieren.
  • Wenn Bürger innerhalb der EU umziehen, dürfen sie dabei nicht ihre Familienrechte verlieren.
  • Auch wenn ein Staat selbst keine gleichgeschlechtlichen Ehen kennt, kann er verpflichtet sein, eine im Ausland geschlossene Ehe anzuerkennen, damit grundlegende Rechte – etwa Aufenthalts- oder Familienrechte – nicht verloren gehen.

Wichtig: Es geht nicht darum, nationale Ehegesetze zu ändern. Der EuGH verlangt nicht, dass jedes Land die gleichgeschlechtliche Ehe einführt.
Aber: Eine bestehende Ehe muss für Zwecke der Freizügigkeit akzeptiert werden.

Warum ist das Urteil wichtig?

Für viele Paare ist die Frage der Anerkennung entscheidend: Aufenthalt, gemeinsame Behördenwege, Familienzusammenführung oder Steuer- und Erbrechte hängen oft davon ab, ob ein Staat die Ehe registriert.

Das Urteil schafft nun mehr Sicherheit für gleichgeschlechtliche Ehepartner, die innerhalb der EU umziehen – und macht klar: Die Freizügigkeit schützt Familien in ihrer tatsächlichen Lebensform.

Was bedeutet das für Betroffene?

Wenn Sie in einem EU-Mitgliedstaat geheiratet haben und in ein Land ziehen möchten, das gleichgeschlechtliche Ehen nicht kennt, kann Ihnen dennoch ein Anspruch auf Anerkennung zustehen.