Wer in Österreich Eigentum an einem Grundstück, Wohnhaus oder einer sonstigen Immobilie besitzt, ist verpflichtet, jährlich Grundsteuer zu entrichten. Besteht Grundbesitz im Ausland, unterliegt dieser nicht der österreichischen Grundsteuer, da ausschließlich inländisches Vermögen erfasst wird.
Was versteht man unter der Grundsteuer?
Die Grundsteuer ist eine objektbezogene Abgabe auf unbewegliches Vermögen, die bundesgesetzlich geregelt und im Grundsteuergesetz verankert ist. Die Erträge stehen den Gemeinden zu, welche die Steuer auch vorschreiben und einheben.
In Österreich unterscheidet man:
Grundsteuer A – für land- und forstwirtschaftliche Betriebe
Grundsteuer B – für sonstiges Grundvermögen
Wie entsteht die Grundsteuer in Österreich?
Die Steuer wird nicht pauschal, sondern in einem mehrstufigen Verfahren ermittelt. Beteiligt sind sowohl das Finanzamt als auch die jeweilige Gemeinde.
Die Berechnung erfolgt in drei Schritten:
Der Einheitswert ist ein amtlich festgesetzter Bewertungswert, der vom zuständigen Lagefinanzamt ermittelt wird. Grundlage hierfür ist das Bewertungsgesetz.
Dieser Wert bildet die Rechengröße für zahlreiche Abgaben – nicht nur für die Grundsteuer.
Wichtig: Der Einheitswert entspricht nicht dem tatsächlichen Marktwert der Immobilie.
Er basiert auf Bewertungsgrundlagen aus dem Jahr 1972 und liegt meist deutlich unter dem Verkehrswert.
Der Eigentümer erhält hierzu einen Einheitswertbescheid.
Aus dem Einheitswert wird anschließend der Grundsteuermessbetrag (GMB) berechnet.
Hierzu kommen gesetzlich festgelegte Promillesätze – die sogenannten Steuermesszahlen – zur Anwendung, die je nach Immobilienart gestaffelt sind.
Steuermesszahlen für Grundvermögen (Grundsteuer B)
| Immobilienart | Teil des Einheitswertes | SMZ |
| Einfamilienhaus | erste 3.650 € | 0,5 ‰ |
| nächste 7.300 € | 1,0 ‰ | |
| darüber hinaus | 2,0 ‰ | |
| Mietobjekte | erste 3.650 € | 1,0 ‰ |
| nächste 3.650 € | 1,5 ‰ | |
| darüber hinaus | 2,0 ‰ | |
| Sonstige Grundstücke | erste 3.650 € | 1,0 ‰ |
| darüber hinaus | 2,0 ‰ |
Steuermesszahlen für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A)
| Teil des Einheitswertes | SMZ |
| erste 3.650 € | 1,6 ‰ |
| darüber hinaus | 2,0 ‰ |
Im letzten Schritt multipliziert die Gemeinde den Messbetrag mit dem Hebesatz.
Dieser kann bis zu 500 % betragen und wird in der Praxis nahezu flächendeckend ausgeschöpft.
Grundsteuermessbetrag × Hebesatz = jährliche Grundsteuer
Kurz & klar
Durchschnittliche Belastung in Österreich?
Für ein typisches Einfamilienhaus liegen die jährlichen Beträge meist zwischen 180 und 240 Euro, abhängig von Lage und Einheitswert.
Zahlungstermine?
Bis 75 € pro Jahr: einmalig am 15. Mai
Über 75 € pro Jahr: quartalsweise
Umlage auf Mieter?
Die Grundsteuer kann anteilig als Betriebskosten auf Mieter weiterverrechnet werden, sofern mietrechtlich zulässig.
Unterschied Grundsteuer A und B?
A = land- und forstwirtschaftliches Vermögen
B = alle übrigen Grundstücke und Gebäude
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