RASFF-Meldung – Was bedeutet sie und wie kann man sich dagegen wehren?

Im europäischen Lebensmittelrecht ist die Sicherheit der Verbraucher oberstes Gebot. Um Gefahren frühzeitig zu erkennen und rasch zu reagieren, wurde das RASFF-System (Rapid Alert System for Food and Feed) geschaffen – ein europäisches Schnellwarnsystem für Lebensmittel, Futtermittel und Lebensmittelkontaktmaterialien. Doch für betroffene Unternehmen kann eine RASFF-Meldung nicht nur eine Imageschädigung bedeuten, sondern auch massive wirtschaftliche und rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Was ist eine RASFF-Meldung?

RASFF ist ein Informationsnetzwerk der EU-Mitgliedstaaten sowie einiger assoziierter Länder (z. B. Norwegen, Schweiz), über das lebensmittelrechtlich relevante Vorfälle schnell und grenzüberschreitend gemeldet werden. Ziel ist es, potenziell gefährliche Produkte zügig aus dem Verkehr zu ziehen oder vor ihnen zu warnen.

Eine Meldung kann erfolgen, wenn z. B.:

  • ein Lebensmittel gesundheitsschädliche Rückstände (z. B. Pestizide, Schwermetalle, Mikroorganismen) enthält,
  • ein Produkt nicht den lebensmittelrechtlichen Kennzeichnungsvorgaben entspricht,
  • die Rückverfolgbarkeit nicht gewährleistet ist,
  • die Anforderungen an Hygiene, Verpackung oder Materialien nicht erfüllt sind.

RASFF-Meldungen werden in einer öffentlich einsehbaren Datenbank dokumentiert – mit Angabe des Ursprungslandes, des betroffenen Produkts und oft auch des Unternehmens.

Welche Folgen kann eine Meldung haben?

Für Unternehmen, die in einer RASFF-Meldung genannt werden, kann dies erhebliche Auswirkungen haben:

  • behördliche Rückrufe oder Vertriebsverbote,
  • Importstopps in andere EU-Staaten,
  • Zoll- oder Grenzkontrollen bei künftigen Lieferungen,
  • Vertrauensverlust bei Geschäftspartnern und Konsumenten,
  • mögliche verwaltungs- oder strafrechtliche Verfahren,
  • öffentlich zugängliche Reputationsschäden.

Selbst wenn ein Unternehmen nur indirekt betroffen ist (z. B. als Händler oder Zwischenlieferant), können erhebliche Haftungsrisiken entstehen.

Was kann man dagegen tun?

Auch wenn eine RASFF-Meldung oft bereits öffentlich ist, heißt das nicht, dass betroffene Unternehmen rechtlos wären. Folgende rechtliche und strategische Schritte sind möglich:

  1. Rechtliche Prüfung der Meldung

Nicht jede Meldung ist sachlich korrekt oder verhältnismäßig. Es ist zu prüfen:

  • Ist die Gefährdungsbeurteilung nachvollziehbar und wissenschaftlich fundiert?
  • Wurde das Unternehmen zurecht als Ursprungsquelle genannt?
  • Liegt ein objektiver Verstoß gegen das Lebensmittelrecht vor?

In vielen Fällen lassen sich Ungenauigkeiten oder fehlerhafte Einschätzungen nachweisen, insbesondere bei mikrobiologischen Befunden oder Grenzwertüberschreitungen.

  1. Stellungnahme und Kommunikation mit der Behörde

Ein frühzeitiger, professionell formulierter Widerspruch oder eine schriftliche Stellungnahme gegenüber der zuständigen Behörde (z. B. Bundesamt für Verbraucherschutz, nationale Kontrollbehörden) kann helfen, die Meldung zu relativieren oder korrigieren zu lassen.

  1. Antrag auf Berichtigung oder Anonymisierung

Unter bestimmten Umständen kann ein Antrag auf Korrektur, Löschung oder Anonymisierung der RASFF-Meldung gestellt werden – insbesondere, wenn die betroffenen Angaben unverhältnismäßig schädigend sind oder nicht den Tatsachen entsprechen.

  1. Zivilrechtliche und wirtschaftliche Sicherung

Wenn die Meldung wirtschaftlichen Schaden verursacht hat (z. B. Lieferstopp, Vertragskündigung), kann geprüft werden, ob Schadensersatzansprüche gegen Behörden, Lieferanten oder andere Beteiligte bestehen.

Zudem sollten Verträge mit Partnern RASFF-Folgen regeln – z. B. durch Garantien, Haftungsausschlüsse oder Informationspflichten im Krisenfall.

  1. Krisenkommunikation und Reputationsschutz

Parallel zur rechtlichen Verteidigung ist eine professionelle Kommunikation nach außen entscheidend – insbesondere, wenn Medien oder Kunden auf die Meldung aufmerksam werden. In solchen Fällen sollte das Unternehmen mit klarer Sprache, belegbaren Fakten und transparenter Vorgehensweise reagieren.

Wann zum Anwalt?

Spätestens wenn Sie von einer RASFF-Meldung betroffen sind – sei es als Hersteller, Importeur oder Händler –, sollten Sie rechtliche Beratung in Anspruch nehmen. In vielen Fällen ist schnelles und sachkundiges Handeln entscheidend, um Schaden vom Unternehmen abzuwenden.

Wir unterstützen Sie – kompetent und diskret

Unsere Kanzlei verfügt über fundierte Erfahrung im europäischen Lebensmittelrecht sowie im Krisen- und Rückrufmanagement. Als Spezialist im Lebensmittel- und Handelsrecht unterstützen wir Sie bei:

  • der Prüfung und Anfechtung von RASFF-Meldungen,
  • der Kommunikation mit Behörden und Geschäftspartnern,
  • der rechtssicheren Gestaltung Ihrer Lieferketten,
  • sowie der Minimierung Ihres wirtschaftlichen Risikos.

Kontaktieren Sie uns für eine diskrete und schnelle Erstberatung – bevor aus einer Meldung ein handfester Schaden wird.