Im europäischen Lebensmittelrecht ist die Sicherheit der Verbraucher oberstes Gebot. Um Gefahren frühzeitig zu erkennen und rasch zu reagieren, wurde das RASFF-System (Rapid Alert System for Food and Feed) geschaffen – ein europäisches Schnellwarnsystem für Lebensmittel, Futtermittel und Lebensmittelkontaktmaterialien. Doch für betroffene Unternehmen kann eine RASFF-Meldung nicht nur eine Imageschädigung bedeuten, sondern auch massive wirtschaftliche und rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Was ist eine RASFF-Meldung?
RASFF ist ein Informationsnetzwerk der EU-Mitgliedstaaten sowie einiger assoziierter Länder (z. B. Norwegen, Schweiz), über das lebensmittelrechtlich relevante Vorfälle schnell und grenzüberschreitend gemeldet werden. Ziel ist es, potenziell gefährliche Produkte zügig aus dem Verkehr zu ziehen oder vor ihnen zu warnen.
Eine Meldung kann erfolgen, wenn z. B.:
RASFF-Meldungen werden in einer öffentlich einsehbaren Datenbank dokumentiert – mit Angabe des Ursprungslandes, des betroffenen Produkts und oft auch des Unternehmens.
Welche Folgen kann eine Meldung haben?
Für Unternehmen, die in einer RASFF-Meldung genannt werden, kann dies erhebliche Auswirkungen haben:
Selbst wenn ein Unternehmen nur indirekt betroffen ist (z. B. als Händler oder Zwischenlieferant), können erhebliche Haftungsrisiken entstehen.
Was kann man dagegen tun?
Auch wenn eine RASFF-Meldung oft bereits öffentlich ist, heißt das nicht, dass betroffene Unternehmen rechtlos wären. Folgende rechtliche und strategische Schritte sind möglich:
Nicht jede Meldung ist sachlich korrekt oder verhältnismäßig. Es ist zu prüfen:
In vielen Fällen lassen sich Ungenauigkeiten oder fehlerhafte Einschätzungen nachweisen, insbesondere bei mikrobiologischen Befunden oder Grenzwertüberschreitungen.
Ein frühzeitiger, professionell formulierter Widerspruch oder eine schriftliche Stellungnahme gegenüber der zuständigen Behörde (z. B. Bundesamt für Verbraucherschutz, nationale Kontrollbehörden) kann helfen, die Meldung zu relativieren oder korrigieren zu lassen.
Unter bestimmten Umständen kann ein Antrag auf Korrektur, Löschung oder Anonymisierung der RASFF-Meldung gestellt werden – insbesondere, wenn die betroffenen Angaben unverhältnismäßig schädigend sind oder nicht den Tatsachen entsprechen.
Wenn die Meldung wirtschaftlichen Schaden verursacht hat (z. B. Lieferstopp, Vertragskündigung), kann geprüft werden, ob Schadensersatzansprüche gegen Behörden, Lieferanten oder andere Beteiligte bestehen.
Zudem sollten Verträge mit Partnern RASFF-Folgen regeln – z. B. durch Garantien, Haftungsausschlüsse oder Informationspflichten im Krisenfall.
Parallel zur rechtlichen Verteidigung ist eine professionelle Kommunikation nach außen entscheidend – insbesondere, wenn Medien oder Kunden auf die Meldung aufmerksam werden. In solchen Fällen sollte das Unternehmen mit klarer Sprache, belegbaren Fakten und transparenter Vorgehensweise reagieren.
Wann zum Anwalt?
Spätestens wenn Sie von einer RASFF-Meldung betroffen sind – sei es als Hersteller, Importeur oder Händler –, sollten Sie rechtliche Beratung in Anspruch nehmen. In vielen Fällen ist schnelles und sachkundiges Handeln entscheidend, um Schaden vom Unternehmen abzuwenden.
Wir unterstützen Sie – kompetent und diskret
Unsere Kanzlei verfügt über fundierte Erfahrung im europäischen Lebensmittelrecht sowie im Krisen- und Rückrufmanagement. Als Spezialist im Lebensmittel- und Handelsrecht unterstützen wir Sie bei:
Kontaktieren Sie uns für eine diskrete und schnelle Erstberatung – bevor aus einer Meldung ein handfester Schaden wird.
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