Ein Reel auf Instagram, ein Video auf TikTok und später eine Forderung wegen der verwendeten Musik: SoundGuardian verfolgt solche Ansprüche inzwischen auch vor österreichischen Gerichten. Für betroffene Unternehmen kommt es darauf an, rechtzeitig zu reagieren und die Forderung sorgfältig prüfen zu lassen. Eine Klage bedeutet noch nicht, dass der verlangte Betrag tatsächlich geschuldet wird.
Worum geht es bei einer SoundGuardian-Klage?
Im Mittelpunkt steht der Vorwurf, Musik in Social-Media-Beiträgen ohne ausreichende Nutzungsrechte eingesetzt zu haben. SoundGuardian verlangt dafür Zahlungen, die auf behauptete Lizenz- oder Schadenersatzansprüche gestützt werden. Betroffen sein können insbesondere Beiträge, mit denen Unternehmen ihre Produkte, Dienstleistungen oder ihren Betrieb präsentieren.

Die Anfragen an unsere Kanzlei zeigen: SoundGuardian macht entsprechende Forderungen inzwischen auch vor österreichischen Gerichten geltend. Ob die Ansprüche bestehen und die geforderten Beträge gerechtfertigt sind, muss im jeweiligen Einzelfall geprüft werden.
Musik aus Instagram oder TikTok: Reicht die Plattformbibliothek aus?
Dass sich ein Musiktitel beim Erstellen eines Videos auswählen lässt, beantwortet noch nicht die Frage nach den Nutzungsrechten. Meta weist ausdrücklich darauf hin, dass seine lizenzierte Musikbibliothek für persönliche, nicht kommerzielle Nutzung vorgesehen ist. Für geschäftliche Verwendungen ist daher zu prüfen, welche Lizenz den konkreten Beitrag tatsächlich abdeckt.
Entscheidend sind unter anderem die Musikquelle, die zum Veröffentlichungszeitpunkt geltenden Bedingungen und der Nutzungszweck. Auch die Unterscheidung zwischen einem gewöhnlichen Beitrag und einer bezahlten Werbeanzeige kann für den Lizenzumfang relevant sein.
Prüfen Sie zunächst, ob ein außergerichtliches Schreiben oder bereits ein gerichtliches Schriftstück vorliegt. Halten Sie das Zustellungsdatum fest und sichern Sie die vollständigen Unterlagen einschließlich aller Beilagen.
Bei einem österreichischen bedingten Zahlungsbefehl beträgt die Einspruchsfrist vier Wochen ab Zustellung.** Ohne rechtzeitigen Einspruch kann er rechtskräftig und vollstreckbar werden, auch bei einer sachlich unberechtigten Forderung. Der Zahlungsbefehl beruht noch nicht auf einer abschließenden Prüfung des Anspruchs. Bei anderen gerichtlichen Schriftstücken sind die jeweils geltenden Fristen und Verfahrensschritte gesondert zu prüfen.
Sichern Sie außerdem den betroffenen Beitrag, Veröffentlichungsdaten und vorhandene Lizenznachweise. Ob der Inhalt entfernt oder die Musik ausgetauscht werden sollte, ist zeitnah zu klären. Eine solche Änderung erledigt bereits geltend gemachte Zahlungsansprüche nicht automatisch. Zahlungen, Anerkenntnisse und Unterlassungserklärungen sollten erst nach Prüfung ihrer Folgen erfolgen.
Welche Rechte kann SoundGuardian geltend machen?
Zu prüfen ist, auf welche Rechte am Musikwerk oder an der konkreten Aufnahme die Forderung gestützt wird. Die vorgelegten Nachweise müssen die beanspruchte Berechtigung tragen, insbesondere hinsichtlich Nutzungsart, Gebiet und Zeitraum. Ebenso ist zu klären, ob gerade die angeschriebene Person oder Gesellschaft für die Nutzung einzustehen hat.
Die behauptete Verwendung muss mit dem konkreten Beitrag abgeglichen werden. Welche Aufnahme wurde eingebunden? Wie lange war der Beitrag abrufbar? Welchen Zweck hatte er? Bestehen eigene Lizenzen oder Unterlagen der beauftragten Agentur? Diese Tatsachen bilden die Grundlage der rechtlichen Bewertung.
Ist die verlangte Summe nachvollziehbar?
Nach österreichischem Urheberrecht ist zwischen angemessenem Entgelt und Schadenersatz zu unterscheiden. Ein Entgeltanspruch nach § 86 UrhG setzt grundsätzlich kein Verschulden voraus. Schadenersatz nach § 87 UrhG, darunter das dort geregelte doppelte angemessene Entgelt, hat zusätzliche Voraussetzungen; insbesondere ist Verschulden erforderlich.
Deshalb sind sowohl die Berechnungsgrundlage als auch verlangte Zuschläge und Nebenkosten zu prüfen. Ein als „Lizenzgebühr“ bezeichneter Betrag ist nicht allein aufgrund dieser Bezeichnung angemessen. Je nach Sachverhalt stellen sich außerdem Fragen zur Verjährung, zum anwendbaren Recht und zur gerichtlichen Zuständigkeit.
Unterstützung bei SoundGuardian-Klagen und Abmahnungen
Sie haben eine SoundGuardian-Klage, einen Zahlungsbefehl oder eine Abmahnung erhalten? RUZICSKA LEGAL berät und vertritt Sie gerne außergerichtlich und vor österreichischen Gerichten.
Wir prüfen die Anspruchsgrundlage und Forderungshöhe, beurteilen Ihre Verteidigungsmöglichkeiten und besprechen mit Ihnen das weitere Vorgehen einschließlich einer möglichen außergerichtlichen Einigung.
Übermitteln Sie uns das Schreiben samt Beilagen und dem Zustellungsdatum. So können wir die nächsten Schritte und laufenden Fristen prüfen.
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