Firma gründen in Ungarn: Der Leitfaden zur Kft-Gründung 2026

Firma gründen in Ungarn: Leitfaden zur Kft-Gründung 2026 mit Route Wien–Budapest
Kft-Gründung in Ungarn: Ablauf, Kosten und Steuern im Überblick.

Firma gründen in Ungarn: Sie möchten eine Firma in Ungarn gründen? Dann sind Sie in guter Gesellschaft: Jeden Monat werden in Ungarn rund 1.600 bis 2.000 neue Unternehmen eingetragen, die allermeisten davon als Kft, die ungarische GmbH. Niedrige Unternehmenssteuern, ein vollständig elektronisches Firmenbuch und die Nähe zu Österreich machen den Standort für viele Unternehmer attraktiv.

In diesem Leitfaden zeigen wir Ihnen Schritt für Schritt, wie die Firmengründung in Ungarn abläuft, welches Stammkapital Sie brauchen, welche Kosten anfallen und wie Ihre Gesellschaft besteuert wird. Dazu gibt es die typischen Stolpersteine, die wir in der Praxis bei österreichischen und deutschen Mandanten immer wieder sehen.

Warum eine Firma in Ungarn gründen?

Ungarn bietet ausländischen Investoren eine Reihe handfester Vorteile:

    • 9 % Körperschaftsteuer: einer der niedrigsten Sätze in der gesamten EU.


    • Schnelle, digitale Eintragung: Im vereinfachten Verfahren entscheidet das Firmengericht innerhalb eines Arbeitstages.


    • Keine Wohnsitzpflicht: Gesellschafter und Geschäftsführer können ihren Wohnsitz im Ausland haben.


    • EU-Binnenmarkt: Waren und Dienstleistungen bewegen sich frei zwischen Ungarn, Österreich und Deutschland.


    • Nähe und Infrastruktur: Von Wien nach Budapest sind es keine drei Stunden, die Verkehrs- und Logistikanbindung ist gut ausgebaut.

Mehr zu Marktchancen und Geschäftskultur finden Sie in unserem Beitrag zum Markteintritt in Ungarn.

Welche Rechtsform passt zu Ihrem Vorhaben?

Bevor Sie eine Firma in Ungarn gründen, sollten Sie die passende Rechtsform wählen. Für die meisten ausländischen Unternehmer ist die Kft die erste Wahl. Zur Orientierung:

Rechtsform Entspricht etwa Mindestkapital Haftung Geeignet für
Kft (korlátolt felelősségű társaság) GmbH 3.000.000 HUF beschränkt auf die Einlage Start-ups, KMU, Tochtergesellschaften
Zrt (zártkörűen működő részvénytársaság) nicht börsennotierte AG 5.000.000 HUF beschränkt größere Vorhaben, Investorenbeteiligung
Bt (betéti társaság) KG kein Mindestkapital Komplementär haftet unbeschränkt kleine Personengesellschaften
Fióktelep (Zweigniederlassung) Zweigniederlassung keines ausländische Muttergesellschaft haftet Tätigkeit unter dem Dach der bestehenden Firma

Wenn Sie zunächst nur den Markt testen möchten, kann auch eine Zweigniederlassung oder eine reine Vertriebslösung ohne eigene Gesellschaft sinnvoll sein. Welche Variante steuerlich und haftungsrechtlich besser passt, hängt von Ihrem Geschäftsmodell ab.

Die Kft: Die ungarische GmbH im Überblick

Stammkapital und Einlagen

Wer eine Firma in Ungarn gründen will, braucht für die Kft ein Stammkapital (törzstőke) von mindestens 3.000.000 HUF, das sind rund 7.500 Euro. Zum Vergleich: In Österreich liegt das Mindeststammkapital einer GmbH seit 2024 bei 10.000 Euro, in Deutschland bei 25.000 Euro. Jeder Gesellschafter muss eine Stammeinlage (törzsbetét) von mindestens 100.000 HUF übernehmen.

Das Kapital kann als Bareinlage, als Sacheinlage (zum Beispiel Maschinen, Fahrzeuge oder Rechte) oder als Kombination aus beidem aufgebracht werden. Der Gesellschaftsvertrag kann vorsehen, dass ein Teil der Bareinlage erst nach der Eintragung eingezahlt wird. Solange das Kapital nicht vollständig aufgebracht ist, gelten jedoch Einschränkungen bei der Gewinnausschüttung, und die Gesellschafter haften bis zur Höhe ihrer offenen Einlage.

Gesellschafter und Geschäftsführer

Sie können eine Firma in Ungarn auch allein gründen: Die Kft kann von einer einzigen Person errichtet werden (egyszemélyes Kft). Gesellschafter können natürliche oder juristische Personen aus dem In- und Ausland sein, auch eine österreichische oder deutsche GmbH kann 100 % der Anteile halten.

Geschäftsführer (ügyvezető) muss eine natürliche Person sein. Eine ungarische Staatsbürgerschaft oder ein Wohnsitz in Ungarn ist nicht erforderlich. Der Geschäftsführer gibt eine Annahmeerklärung ab und hinterlegt eine Unterschriftsprobe, die von einem Anwalt gegengezeichnet oder notariell beglaubigt wird.

Firmenname und Sitz

Der Firmenname muss den Rechtsformzusatz „Kft.“ enthalten und sich von bereits eingetragenen Unternehmen unterscheiden. Ein Name kann vorab reserviert werden. Zusätzlich braucht die Gesellschaft einen Sitz in Ungarn. Das kann ein eigenes oder gemietetes Büro sein oder die Adresse eines Sitzdienstleisters (székhelyszolgáltató). Das Nutzungsrecht an der Adresse muss nachgewiesen werden.

Ablauf: In 6 Schritten zur eigenen Firma in Ungarn

Infografik: Ablauf der Firmengründung in Ungarn in 6 Schritten
Von den Eckdaten bis zur Eintragung: der Weg zur eigenen Kft.

1. Eckdaten festlegen

Am Anfang stehen die Grundsatzentscheidungen: Firmenname, Sitz, Gesellschafter und ihre Anteile, Geschäftsführer, Höhe des Stammkapitals und die Tätigkeitsbereiche nach dem ungarischen Tätigkeitsschlüssel („TEÁOR„). Diese Daten bilden die Grundlage für alle weiteren Dokumente.

2. Gesellschaftsvertrag durch einen Anwalt erstellen lassen

Wer in Ungarn eine Firma gründen möchte, kommt an einem Rechtsanwalt nicht vorbei: Für die Eintragung einer Kft ist die anwaltliche Vertretung vorgeschrieben. Der Anwalt erstellt den Gesellschaftsvertrag (társasági szerződés) oder bei nur einem Gesellschafter die Gründungsurkunde (alapító okirat), zeichnet sie gegen und reicht sie elektronisch ein. Eine notarielle Beglaubigung ist nicht notwendig. Wer das gesetzliche Vertragsmuster verwendet, kann das besonders schnelle vereinfachte Verfahren nutzen. Ein individueller Vertrag ist flexibler, etwa bei mehreren Gesellschaftern, Vorkaufsrechten oder besonderen Regeln zur Geschäftsführung.

3. Unterschriften und Unterlagen für ausländische Gründer

Ausländische Gesellschafter benötigen in der Regel einen Reisepass oder Personalausweis, bei Gesellschaften als Gründer einen aktuellen Firmenbuchauszug samt beglaubigter Übersetzung. Je nach Herkunftsland und Dokument sind eine Apostille oder eine Beglaubigung nötig. Viele Dokumente können zweisprachig (Deutsch und Ungarisch) erstellt werden, damit Sie genau wissen, was Sie unterschreiben.

4. Eintragung beim Firmengericht

Der Anwalt reicht den Eintragungsantrag elektronisch beim zuständigen Firmengericht (cégbíróság) ein, und zwar innerhalb von 30 Tagen nach Unterzeichnung des Gesellschaftsvertrags. Gleichzeitig wird die ungarische Steuernummer (adószám) bei der Steuerbehörde NAV beantragt. Bis zur Eintragung darf die Gesellschaft bereits mit dem Zusatz „b.a.“ (bejegyzés alatt, „in Gründung“) auftreten, allerdings mit Einschränkungen.

5. Bankkonto eröffnen und Einlage leisten

Nach der Eintragung muss die Kft ein Geschäftskonto bei einem Zahlungsdienstleister mit Sitz in Ungarn eröffnen, in der Regel innerhalb von 15 Tagen. Auf dieses Konto wird auch die Bareinlage eingezahlt. Rechnen Sie bei ausländischen Gesellschaftern mit einer gründlichen Geldwäsche-Prüfung (KYC) durch die Bank, die einige Zeit in Anspruch nehmen kann.

6. Nach der Eintragung: Pflichten von Anfang an

    • Registrierung bei der zuständigen Wirtschaftskammer


    • Meldung der wirtschaftlich Berechtigten (UBO) an das ungarische Register


    • Beauftragung eines Buchhalters bzw. Steuerberaters


    • Entscheidung über Mehrwertsteuerpflicht oder Kleinunternehmerbefreiung


    • Einrichtung der Online-Rechnungsmeldung an die NAV


    • Anmeldung von Mitarbeitern vor dem ersten Arbeitstag

Wie lange dauert die Firmengründung in Ungarn?

Im vereinfachten Verfahren mit Vertragsmuster entscheidet das Firmengericht innerhalb eines Arbeitstages, nachdem die Steuernummer erteilt wurde. Im normalen Verfahren mit individuellem Gesellschaftsvertrag hat das Gericht 15 Arbeitstage Zeit. Rechnet man die Vorbereitung der Dokumente und die Unterschriften mit ein, ist eine Firmengründung in Ungarn bei vollständigen Unterlagen meist innerhalb von ein bis drei Wochen abgeschlossen. Den größten Zeitfaktor bilden in der Praxis die Beschaffung ausländischer Dokumente und die Kontoeröffnung.

Was kostet es, eine Firma in Ungarn zu gründen?

Wer eine Firma in Ungarn gründen will, profitiert von Gründungskosten, die im europäischen Vergleich niedrig sind. Die Eintragung einer Kft ist seit 2017 von der Gerichtsgebühr und der Veröffentlichungsgebühr befreit. Mit diesen Posten sollten Sie rechnen:

Posten Richtwert
Gerichtsgebühr und Veröffentlichung im Firmenanzeiger 0 HUF
Rechtsanwalt (Gesellschaftsvertrag, Einreichung) nach Umfang; am Markt ab ca. 500 EUR für Standardgründungen
Stammkapital (kein Kostenpunkt, bleibt in der Gesellschaft) mind. 3.000.000 HUF
Übersetzungen, Beglaubigungen, Apostillen je nach Herkunftsland
Sitzdienstleistung (falls kein eigenes Büro) ca. 60.000–120.000 HUF pro Jahr
Kammerbeitrag 5.000 HUF pro Jahr bis 2026, dann wird abgeschafft
Laufende Buchhaltung ja nach Transaktionszahlen

Die Kosten für die laufende Buchhaltung und Steuerberatung übersteigen die einmaligen Gründungskosten schnell. Planen Sie sie deshalb von Anfang an in Ihr Budget ein.

Steuern: So wird Ihre ungarische Kft besteuert

Steuersätze einer Kft in Ungarn: 9 % Körperschaftsteuer, 10 % KIVA, 27 % MwSt
Die wichtigsten Steuersätze für ungarische Kapitalgesellschaften 2026.

Bevor Sie Ihre Firma in Ungarn gründen, lohnt sich ein genauer Blick auf die Steuerlast. Die wichtigsten Steuern für eine Kft im Überblick:

Körperschaftsteuer (TAO): 9 %

Der Gewinn einer ungarischen Kft unterliegt einer Körperschaftsteuer von einheitlich 9 %. Verlustvorträge sind zeitlich und betragsmäßig begrenzt möglich.

Kleinunternehmersteuer (KIVA): 10 %

Alternativ kann die Kft die Kleinunternehmersteuer KIVA wählen. Sie ersetzt die Körperschaftsteuer und die Sozialbeitragssteuer auf Löhne. Bemessungsgrundlage sind im Wesentlichen die Personalkosten und der ausgeschüttete bzw. entnommene Gewinn. Seit 2026 steht KIVA Unternehmen mit bis zu 100 Beschäftigten und bis zu 6 Milliarden HUF Umsatz bzw. Bilanzsumme offen. Für personalintensive Unternehmen mit thesaurierten Gewinnen kann das deutlich günstiger sein.

Kommunale Gewerbesteuer (HIPA): bis zu 2 %

Die Gemeinden erheben eine Gewerbesteuer von höchstens 2 %. Bemessungsgrundlage ist im Wesentlichen der Umsatz abzüglich Wareneinsatz, Materialkosten und Fremdleistungen. Der konkrete Satz hängt vom Sitz der Gesellschaft ab.

Mehrwertsteuer (ÁFA): 27 %

Der Regelsatz der ungarischen Mehrwertsteuer beträgt 27 %, daneben gibt es ermäßigte Sätze von 18 % und 5 %. Kleinunternehmer mit einem Jahresumsatz bis 20 Millionen HUF (2026) können sich von der Umsatzsteuer befreien lassen. Die Grenze steigt 2027 auf 22 Millionen und 2028 auf 24 Millionen HUF. Rechnungen müssen in Echtzeit an die NAV gemeldet werden.

Dividenden und Doppelbesteuerung

Gewinnausschüttungen an natürliche Personen unterliegen in Ungarn grundsätzlich 15 % Einkommensteuer, bei in Ungarn ansässigen Gesellschaftern kommt die Sozialbeitragssteuer hinzu. Für Gesellschafter mit Wohnsitz in Österreich oder Deutschland bestimmt das jeweilige Doppelbesteuerungsabkommen, wie viel Ungarn einbehalten darf und wie die Steuer im Wohnsitzstaat angerechnet wird.

Typische Stolpersteine für österreichische und deutsche Gründer

Wer eine Firma in Ungarn gründen will, sollte diese Punkte von Anfang an im Blick haben:

    • Ort der Geschäftsleitung: Wird die Kft tatsächlich aus Österreich oder Deutschland geführt, kann sie dort steuerpflichtig werden. Dann ist der Vorteil der 9 % schnell dahin. Entscheidungen sollten nachweisbar in Ungarn getroffen werden.


    • Fehlende Substanz: Eine reine Briefkastengesellschaft wird von Finanzbehörden beider Länder kritisch geprüft. Büro, Personal und echte Geschäftstätigkeit vor Ort schaffen Sicherheit.


    • Kontoeröffnung unterschätzt: Die Prüfung durch ungarische Banken dauert bei ausländischen Gesellschaftern oft länger als die Eintragung selbst.


    • Laufende Pflichten: Jahresabschluss, Steuererklärungen und Meldungen an das Firmengericht haben feste Fristen. Versäumnisse werden mit spürbaren Bußgeldern geahndet.


    • Sprache: Amtssprache ist Ungarisch. Zweisprachige Verträge und ein Ansprechpartner, der beide Rechtsordnungen kennt, vermeiden Missverständnisse.

Firma in Ungarn gründen mit Ruzicska Legal

Wir begleiten Sie bei der Firmengründung in Ungarn von der ersten Strukturentscheidung bis zur fertigen Eintragung: auf Deutsch, mit Kenntnis des österreichischen und ungarischen Rechts und mit Büro in Budapest. Wir erstellen den Gesellschaftsvertrag, übernehmen die elektronische Einreichung beim Firmengericht, koordinieren Übersetzungen und Beglaubigungen und stellen den Kontakt zu Banken und Steuerberatern her.

Sie möchten eine Firma in Ungarn gründen? Schreiben Sie uns an info@ruzicska.legal oder rufen Sie uns an unter +36 70 45 00 517. Wir besprechen Ihr Vorhaben und zeigen Ihnen den schnellsten Weg zur eigenen Kft.

FAQ: Häufige Fragen zur Firmengründung in Ungarn

Kann ich als Österreicher oder Deutscher eine Firma in Ungarn gründen?

Ja. EU-Bürger und ausländische Gesellschaften können eine Kft gründen und zu 100 % halten. Ein Wohnsitz oder eine Aufenthaltsgenehmigung in Ungarn ist dafür nicht nötig.

Wie viel Stammkapital braucht eine ungarische Kft?

Mindestens 3.000.000 HUF, das sind rund 7.500 Euro. Jeder Gesellschafter muss eine Einlage von mindestens 100.000 HUF übernehmen.

Wie lange dauert die Gründung einer Kft in Ungarn?

Im vereinfachten Verfahren entscheidet das Firmengericht innerhalb eines Arbeitstages, im normalen Verfahren innerhalb von 15 Arbeitstagen. Mit Vorbereitung sollten Sie insgesamt ein bis drei Wochen einplanen.

Was kostet eine Firmengründung in Ungarn?

Gerichts- und Veröffentlichungsgebühren fallen für die Kft nicht an. Kosten entstehen vor allem für den Rechtsanwalt, Übersetzungen und Beglaubigungen sowie gegebenenfalls einen Sitzdienstleister.

Brauche ich für die Gründung einen Anwalt?

Ja. Der Eintragungsantrag einer Kft wird in Ungarn elektronisch über einen Rechtsanwalt eingereicht, der den Gesellschaftsvertrag gegenzeichnet.

Muss ich für die Gründung nach Ungarn reisen?

Nicht zwingend. Viele Schritte lassen sich mit beglaubigten Unterschriften und Vollmachten aus dem Ausland erledigen. Ob eine Reise sinnvoll ist, hängt vor allem von der Kontoeröffnung bei der Bank ab.

Wie hoch ist die Körperschaftsteuer in Ungarn?

Die Körperschaftsteuer beträgt 9 %. Kleinere Unternehmen können alternativ die Kleinunternehmersteuer KIVA mit 10 % wählen, die zusätzlich die Sozialbeitragssteuer ersetzt.

Hinweis: Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick (Stand: Oktober 2026) und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.