Die überarbeitete EU-Gebäuderichtlinie, die sogenannte EPBD (Energy Performance of Buildings Directive), bringt ab 2026 wesentliche Änderungen für den Gebäudesektor. Ziel der Richtlinie ist ein weitgehend emissionsfreier Gebäudebestand bis 2050. Für Immobilieneigentümer, Vermieter, Käufer und Mieter wird der Energieausweis dadurch noch wichtiger als bisher.

In Österreich werden die Vorgaben schrittweise umgesetzt. Ein zentraler Teil betrifft das Energieausweis-Vorlage-Gesetz 2012 (EAVG 2012). Die österreichische Novelle sieht insbesondere neue Informationspflichten bei Immobilienanzeigen, eine erweiterte Vorlagepflicht und eine stärkere Bedeutung der Energieeffizienzklasse vor.
Ist die EPBD in Österreich bereits umgesetzt?
Für den Bereich des Energieausweises ist die Umsetzung in Österreich bereits weit fortgeschritten. Die Parlamentsseite weist die Änderung des Energieausweis-Vorlage-Gesetzes als beschlossen aus. Die neuen Bestimmungen sollen mit 30. Mai 2026 in Kraft treten und auf Anzeigen, Kaufverträge, Bestandverträge sowie Vertragsverlängerungen ab diesem Zeitpunkt Anwendung finden.
Wichtig ist jedoch: Die EPBD betrifft nicht nur das Zivilrecht rund um Verkauf und Vermietung. Weitere Vorgaben – etwa technische Anforderungen an Gebäude, Nullemissionsgebäude, Sanierungsplanung und landesrechtliche Bauvorschriften – werden auch über andere Rechtsbereiche und insbesondere über die Länder bzw. die OIB-Richtlinien umzusetzen sein.
Was ändert sich beim Energieausweis?
Bisher war der Energieausweis in Österreich vor allem bei Verkauf und Vermietung relevant. Bereits jetzt muss der Verkäufer oder Bestandgeber dem Käufer oder Bestandnehmer rechtzeitig vor Vertragsabschluss einen höchstens zehn Jahre alten Energieausweis vorlegen und nach Vertragsabschluss aushändigen.
Neu ist insbesondere, dass die Pflicht künftig auch bei der Verlängerung eines Bestandvertrags greifen soll. Damit wird der Energieausweis nicht nur beim erstmaligen Abschluss eines Miet- oder Pachtvertrags, sondern auch bei späteren Vertragsverlängerungen praktisch relevant.
Neue Angaben in Immobilienanzeigen
Auch Immobilienanzeigen werden künftig genauer sein müssen. In Verkaufs- und Vermietungsanzeigen – auch auf Immobilienplattformen – sollen nicht mehr nur bestimmte Kennwerte genannt werden. Künftig sind insbesondere der Heizwärmebedarf, der Endenergiebedarf und die Gesamtenergieeffizienzklasse anzugeben. Der bisherige Gesamtenergieeffizienz-Faktor soll hingegen entfallen.
Für Makler, Verkäufer und Vermieter bedeutet das: Immobilieninserate müssen sorgfältiger vorbereitet werden. Fehlerhafte oder unvollständige Angaben können nicht nur verwaltungsrechtliche Folgen haben, sondern auch zivilrechtliche Risiken auslösen.
Bleiben alte Energieausweise gültig?
Ja. Nach dem österreichischen Entwurf bzw. der beschlossenen Novelle sollen Energieausweise, die nach der bisherigen Gebäuderichtlinie erstellt wurden, grundsätzlich weiterhin für zehn Jahre ab Erstellung gültig bleiben. Es ist daher nicht automatisch jeder bestehende Energieausweis mit 30. Mai 2026 unbrauchbar.
In der Praxis sollte aber geprüft werden, ob der vorhandene Energieausweis für den konkreten Zweck noch ausreichend ist – insbesondere bei neuen Inseraten, Finanzierungen, größeren Transaktionen oder geplanten Sanierungen.
Warum wird der Energieausweis wirtschaftlich wichtiger?
Der Energieausweis war schon bisher mehr als eine Formalität. Die darin enthaltenen Kennzahlen gelten nach österreichischem Recht unter Berücksichtigung unvermeidlicher Bandbreiten als bedungene Eigenschaft im Sinne des Gewährleistungsrechts. Außerdem kann der Ausweisersteller gegenüber Käufer oder Mieter unmittelbar für die Richtigkeit des Ausweises haften.
Durch die EPBD wird diese wirtschaftliche Bedeutung weiter zunehmen. Eine schlechte Energieeffizienz kann sich künftig stärker auf den Kaufpreis, die Vermietbarkeit, Finanzierungskonditionen und Sanierungserwartungen auswirken. Umgekehrt können gute Energiewerte ein wesentliches Verkaufsargument darstellen.
Bedeutet die EPBD eine unmittelbare Sanierungspflicht für jedes Wohngebäude?
Nicht in dieser pauschalen Form. Die EPBD setzt unionsrechtliche Ziele und verpflichtet die Mitgliedstaaten zur Umsetzung. Sie verlangt unter anderem nationale Gebäuderenovierungspläne, Mindeststandards und einen langfristigen Übergang zu Nullemissionsgebäuden. Die konkrete Ausgestaltung erfolgt jedoch durch nationales Recht.
Eigentümer sollten daher zwischen drei Ebenen unterscheiden:
Erstens: Bereits jetzt geltende Pflichten nach dem EAVG, etwa Vorlage- und Informationspflichten beim Verkauf oder bei der Vermietung.
Zweitens: Die unmittelbar bevorstehenden Änderungen ab 30. Mai 2026, insbesondere bei Immobilienanzeigen und Vertragsverlängerungen.
Drittens: Weitere technische und sanierungsbezogene Vorgaben, die über Bauordnungen, OIB-Richtlinien, Förderregime und künftige nationale Renovierungsstrategien konkretisiert werden.
Was bedeutet das für Käufer?
Käufer sollten den Energieausweis nicht nur als Beilage zum Kaufvertrag betrachten. Gerade bei älteren Gebäuden kann der Energieausweis Hinweise auf künftige Sanierungskosten, Finanzierungsrisiken und Wertentwicklung geben.
Vor Vertragsunterzeichnung sollte geprüft werden, ob der Energieausweis aktuell, vollständig und plausibel ist. Bei größeren Immobilieninvestitionen empfiehlt sich zusätzlich eine technische Due Diligence, weil der Energieausweis allein nicht zwingend alle baulichen, haustechnischen und wirtschaftlichen Risiken abbildet.
Was bedeutet das für Verkäufer und Vermieter?
Verkäufer und Vermieter sollten rechtzeitig prüfen, ob ein gültiger Energieausweis vorliegt und ob die Angaben für Inserate den neuen Anforderungen entsprechen. Besonders bei Online-Inseraten wird künftig darauf zu achten sein, dass die verpflichtenden Kennzahlen und die Energieeffizienzklasse korrekt angegeben werden.
Bei Mietvertragsverlängerungen kommt hinzu, dass der Energieausweis künftig ebenfalls vorzulegen und auszuhändigen sein kann. Das betrifft insbesondere Vermieter, Hausverwaltungen und gewerbliche Bestandgeber.
Was bedeutet das für Mieter?
Für Mieter verbessert sich die Informationslage. Der Energieausweis soll es ermöglichen, die energetische Qualität eines Gebäudes frühzeitig einzuschätzen. Allerdings ist der Energieausweis keine Garantie für einen bestimmten tatsächlichen Energieverbrauch. Der konkrete Verbrauch hängt weiterhin auch vom Nutzerverhalten, der Belegung und den tatsächlichen Betriebsbedingungen ab.
Fazit
Die neue EU-Gebäuderichtlinie macht den Energieausweis in Österreich rechtlich und wirtschaftlich wichtiger. Ab 2026 rückt die Energieeffizienzklasse stärker in den Vordergrund. Für Eigentümer, Vermieter, Makler und Käufer bedeutet das: Energiekennzahlen werden zu einem zentralen Faktor bei Vermarktung, Vertragsgestaltung, Finanzierung und Bewertung von Immobilien.
Wer eine Immobilie verkaufen, vermieten, verlängern, erwerben oder finanzieren möchte, sollte die neuen Anforderungen frühzeitig prüfen. Der Energieausweis ist künftig nicht mehr bloß ein formales Dokument, sondern ein relevanter Bestandteil der rechtlichen und wirtschaftlichen Immobilienprüfung.
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