Ein Testament in Ungarn ist ein wichtiges Instrument, um den eigenen Nachlass nach den persönlichen Vorstellungen zu regeln. Gerade bei Immobilien, Bankkonten, Unternehmensanteilen oder Familienvermögen in Ungarn kann eine klare letztwillige Verfügung spätere Streitigkeiten vermeiden und den Erben die Abwicklung des Nachlasses erheblich erleichtern.
Nach ungarischem Recht kann der Erblasser grundsätzlich frei darüber entscheiden, wer sein Vermögen nach dem Tod erhalten soll. Diese Testierfreiheit hat jedoch Grenzen, insbesondere durch zwingende Formvorschriften und durch das ungarische Pflichtteilsrecht. Wer ein Testament in Ungarn errichten möchte, sollte daher nicht nur den Inhalt, sondern auch die formelle Wirksamkeit sorgfältig prüfen lassen.

Ein Testament ist besonders dann empfehlenswert, wenn die gesetzliche Erbfolge nicht den eigenen Vorstellungen entspricht. Ohne Testament richtet sich die Erbfolge nach den gesetzlichen Regeln des ungarischen Zivilgesetzbuches. Das bedeutet, dass bestimmte Angehörige in einer gesetzlich festgelegten Reihenfolge erben.
Ein Testament in Ungarn kann insbesondere sinnvoll sein, wenn:
Gerade bei grenzüberschreitenden Nachlässen ist eine vorausschauende Gestaltung besonders wichtig. Wer zum Beispiel in Österreich, Deutschland oder England lebt, aber Vermögen in Ungarn besitzt, sollte prüfen lassen, welches Recht auf den Erbfall anwendbar ist und ob eine Rechtswahl sinnvoll oder erforderlich ist.
Das ungarische Recht kennt mehrere Formen der letztwilligen Verfügung. Grundsätzlich kann ein Testament in Ungarn als öffentliches Testament, als schriftliches privates Testament oder nur in Ausnahmefällen als mündliches Testament errichtet werden.

Ein öffentliches Testament wird vor einem ungarischen Notar errichtet. Diese Form bietet in der Praxis ein hohes Maß an Rechtssicherheit, weil der Notar die formellen Anforderungen beachtet und das Testament dokumentiert wird. Besonders bei umfangreichem Vermögen, Immobilien, Unternehmensanteilen oder erwartbaren Streitigkeiten unter den Erben kann ein notarielles Testament sinnvoll sein.
Ein eigenhändiges Testament muss vom Erblasser vollständig handschriftlich geschrieben und unterschrieben werden. Es genügt also nicht, den Text am Computer zu schreiben und anschließend lediglich zu unterschreiben. Ein vollständig eigenhändig geschriebenes und unterschriebenes Testament kann grundsätzlich auch ohne Zeugen wirksam sein, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Ein Testament, das mit dem Computer geschrieben oder von einer anderen Person verfasst wurde, gilt nach ungarischem Recht nicht als eigenhändiges Testament. In diesem Fall sind zusätzliche Formerfordernisse zu beachten. Insbesondere müssen zwei Zeugen mitwirken. Die Zeugen müssen das Testament in ihrer Eigenschaft als Zeugen unterschreiben. Fehler bei diesen Formvorschriften können zur Unwirksamkeit des Testaments führen.
Ein privates Testament kann auch beim Notar oder Rechtsanwalt hinterlegt werden. Dadurch wird die Auffindbarkeit im Erbfall verbessert. Das ist besonders wichtig, weil ein Testament nur dann praktisch Wirkung entfalten kann, wenn es im Nachlassverfahren auch tatsächlich gefunden und berücksichtigt wird.
Viele Erbstreitigkeiten entstehen nicht wegen des Inhalts, sondern wegen formeller Fehler. Beim Testament in Ungarn sind insbesondere folgende Punkte wichtig:
Ein scheinbar kleines Detail kann im Erbfall erhebliche Folgen haben. Deshalb sollte ein Testament nicht nur inhaltlich, sondern auch formal überprüft werden.
Viele Nachlässe mit Ungarn-Bezug sind grenzüberschreitend. Typische Fälle sind deutsche oder österreichische Staatsbürger mit Immobilien in Ungarn, ungarische Staatsbürger mit Wohnsitz im Ausland oder Familien, deren Vermögen sich in mehreren Ländern befindet.

Innerhalb der EU spielt die Europäische Erbrechtsverordnung eine zentrale Rolle. Grundsätzlich ist bei grenzüberschreitenden Erbfällen häufig der letzte gewöhnliche Aufenthalt des Erblassers maßgeblich. Unter bestimmten Voraussetzungen kann jedoch eine Rechtswahl zugunsten des Rechts der eigenen Staatsangehörigkeit getroffen werden. Eine solche Rechtswahl sollte ausdrücklich und klar formuliert werden.
Wichtig ist: Nicht jeder Staat nimmt an der EU-Erbrechtsverordnung teil. Außerdem sind steuerliche Fragen, etwa Erbschaftsteuer oder Erbschaftsgebühren, von den erbrechtlichen Kollisionsregeln zu unterscheiden. Wer ein Testament mit internationalem Bezug errichtet, sollte daher sowohl das Erbrecht als auch steuerliche und praktische Fragen prüfen lassen.
Auch wenn ein Testament errichtet wurde, bedeutet das nicht automatisch, dass nahe Angehörige vollständig leer ausgehen. Das ungarische Recht kennt Pflichtteilsansprüche. Pflichtteilsberechtigte Personen können unter bestimmten Voraussetzungen einen Mindestanspruch geltend machen, selbst wenn sie im Testament nicht oder nur teilweise bedacht wurden.
Ein Testament in Ungarn sollte daher immer auch unter dem Gesichtspunkt des Pflichtteilsrechts geplant werden. Andernfalls können nach dem Tod Konflikte entstehen, die das Nachlassverfahren verlängern und die Erben finanziell belasten.
Ein Testament kann grundsätzlich geändert oder widerrufen werden. In der Praxis ist dabei wichtig, widersprüchliche Verfügungen zu vermeiden. Wenn mehrere Testamente existieren, kann es später zu Auslegungs- und Wirksamkeitsfragen kommen. Deshalb sollte bei jeder Änderung klar geregelt werden, ob frühere Testamente vollständig widerrufen oder nur teilweise geändert werden.
RUZICSKA LEGAL unterstützt Mandanten bei der rechtssicheren Gestaltung, Prüfung und Durchsetzung von letztwilligen Verfügungen mit Ungarn-Bezug.
Unsere Leistungen umfassen insbesondere:
Ein Testament in Ungarn ist ein wirkungsvolles Mittel, um den eigenen Nachlass klar und individuell zu regeln. Gleichzeitig stellt das ungarische Recht strenge Anforderungen an Form und Inhalt. Besonders bei Immobilien, Unternehmensvermögen, internationalen Familienverhältnissen oder Pflichtteilsrisiken sollte ein Testament nicht ohne rechtliche Beratung erstellt werden.
RUZICSKA LEGAL berät Sie bei der Errichtung, Prüfung und Durchsetzung von Testamenten in Ungarn – außergerichtlich und gerichtlich, auf Deutsch, Ungarisch und Englisch.
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